Wohn-Riester-Rente

Vermögenswirksame LeistungenDer Wohn-Riester soll Menschen zur Altersvorsorge über den Immobilienerwerb anhalten. Die Eigenheimrente gilt seit etwa 2011 als beliebteste Form der Riester-Verträge, die Förderung fällt ebenso hoch wie den anderen Riester-Formen aus.

Wie funktioniert der Wohn-Riester?

Förderberechtigt ist ebenso derselbe Personenkreis, also prinzipiell gesetzlich Rentenversicherte und Beamte.
Das Gesetz über die sogenannte Eigenheimrente trat 2008 in Kraft, die Förderung der Altersvorsorge wird hierbei über die Anschaffung von Wohneigentum gewährt. Dabei erhalten die geförderten Personen die staatliche Grundzulage von 154,- € pro Riester-Sparer und 300,-/185,- € pro Kind (je nach Geburtsdatum vor oder nach dem 01.01.2008), zusätzlich können sie bis zu einem Betrag von 2.100 € jährlich die in die Immobilienfinanzierung fließenden Beträge steuerlich geltend machen.

Hierbei wird allerdings die Grundförderung berücksichtigt, das Finanzamt nimmt dann eine Günstigerprüfung vor und rechnet für den Riester-Sparer aus, welche Variante sich für ihn am besten rechnet. Die Voraussetzung für die volle Förderung ist ein eigener Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens, mindestens aber 60 Euro pro Jahr.

Förderfähig sind nach § 10a EStG:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • in der KSK versicherte Künstler
  • Selbstständige, wenn sie der Rentenversicherungspflicht unterliegen
  • Erwerbsgeminderte und dienstunfähige Personen
  • Bezieher von Krankengeld
  • Vorruheständler
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Kindererziehende
  • Beamte, Richter und Berufssoldaten
  • Pflegepersonen
  • Empfänger von ALG I und II

Der Wohn-Riester, der im Alter versteuert wird, ist an die eigene Nutzung des finanzierten Wohneigentums gebunden. Ausnahmen gibt es für Berufspendler, die aber belegen müssen, dass ihr Lebensmittelpunkt im geförderten Haus liegt und dieses nicht etwa untervermietet wird. Falls eine gewerbliche Vermietung vorgenommen wird, ist der Riester-Sparer nicht mehr förderberechtigt im Sinne der Eigenheimrente und müsste gegebenenfalls Fördermittel zurückzahlen.

Für wen lohnt sich ein Wohn-Riester?

Diese Form der Altersvorsorge lohnt sich am meisten für Familien mit Kindern aufgrund der Grundzulage, die auch Selbstnutzer des geförderten Wohneigentums sind. Das ist auch die Intention der Eigenheimzulage.
Am meisten kommt sie Familien mit mittlerem bis kleinem Einkommen zugute, deren mindestens zwei Kinder ab dem 01.01.2008 geboren wurden. Doch der Wohn-Riester ist prinzipiell bei jedem Wohnprojekt als Altersvorsorge interessant, wenn der oder die Verdiener in der Familie förderberechtigt sind.