Steuer und weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung der Riester Rente

Vermögenswirksame LeistungenGrundsätzlich müssen die Beiträge, die in die staatlich geförderte Altersvorsorge fließen, aus dem bereits versteuerten Einkommen des Steuerpflichtigen stammen. In der Praxis ist dies der bereits versteuerte Arbeitslohn.

Somit ergibt sich das Altersvorsorgevermögen aus den Beiträgen, Zinsen, Erträgen und aus der Wertsteigerung. Dieses Vermögen unterliegt in der Ansparphase keiner Besteuerung und so bleiben die Zinsen und Erträge steuerfrei.

Das Vermögen mit seinem Ertragsanteil wird erst bei der Auszahlung der Rente der Besteuerung unterworfen. Somit unterliegen in der Auszahlungsphase auch die staatlichen Zulagen der Besteuerung, da sie ein Bestandteil des Altersvorsorgevermögens sind.

Da gegenüber der nachgelagerten Besteuerung verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, kann es durchaus möglich sein, dass sie zukünftig aufgehoben wird. Jedoch ist diese zeitlich verlagerte Besteuerung in der Regel vorteilhaft, denn von hundert Euro Bruttolohn fließen dann auch hundert Euro in den Anlagevertrag, während bei einer vorgelagerten Besteuerung, je nach Steuersatz nur 70, 60 oder noch weniger Euro möglich sind.

So kann bei der nachgelagerten Besteuerung in der Ansparphase mehr Kapital gebildet werden, was sich bei langen Anlagefristen durch den Zinseszinseffekt sehr stark auswirkt.