Riester Rente Zulagen – Wie hoch ist die staatliche Förderung der Riester-Rente

Vermögenswirksame LeistungenGrundsätzlich erfolgt die staatliche Förderung über das sog. Zulagenverfahren und zusätzlich über steuerliche Vorteile aufgrund des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer. Die staatlichen Förderungen für die Riester-Rente bestehen aus zwei Komponenten: der Grundzulage und der Zulage pro Kind.
Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, so lange der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf das Kindergeld hat. Grundsätzlich sind die Zulagen vom Einkommen völlig unabhängig und werden jedes Jahr gewährt. Jedoch wird hierbei das Ansparen einer bestimmten Summe vorausgesetzt. Ehepartner mit jeweils einem eigenen Vertrag haben die Möglichkeit, die Riester-Rente doppelt in Anspruch zu nehmen, auch wenn nur einer der Ehepartner die Voraussetzungen zur staatlichen Förderung erfüllt.

Bis zum Jahr 2008 steigt die Höhe der Zulagen ständig an, sodass dann eine Familie mit zwei Kindern einen Anspruch auf Förderung bis zu 678 Euro pro Jahr hat. Im Einzelnen ist die Sparzulage wie folgt ausgestaltet:

Ein Überblick über die Zulagen der Riester-Rente

JahrGrundzulage (Singles)Grundzulage (Ehepaare)Zulage je Kind
2006/2007114 Euro228 Euro138 Euro
Ab 2008154 Euro308 Euro185 Euro

 

Wie bereits erwähnt, verlangt der Staat die Erbringung einer bestimmten Sparleistung pro Jahr. Bis zum Jahre 2008 beträgt diese drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 1.575 Euro.

Ab 2009 müssen es mindestens vier Prozent, jedoch maximal 2.100 Euro sein. Jedoch geht die Riester-Förderung nicht verloren, wenn dieser prozentuale Anteil nicht erfüllt wird. In diesem Fall verringert sich die staatliche Förderung entsprechend prozentual.

Beim den Riester-Rente Zulagen zahlt der Versicherungsnehmer jedoch nicht die vollen 3 bzw. 4 Prozent, sondern lediglich den um die Zulagen verminderten Betrag. Der verbleibende Beitrag ist der sog. Eigenbeitrag. Ist das Einkommen sehr gering, wird mindestens ein Sockelbeitrag von 60,00 Euro pro Jahr fällig, um die staatlichen Förderungen zu erhalten.

Die staatlichen Riester-Rente Zulagen kann der Anleger nur dann erhalten, wenn er diese auch beantragt. Hierzu kann der Versicherungsnehmer sein Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss bevollmächtigen, jährlich diese Zulagen für den Anleger zu beantragen. Somit sind Versäumnisse ausgeschlossen. Hierbei muss der Versicherungsnehmer allerdings jede Veränderung der Lebensumstände wie Heirat oder Nachwuchs mitteilen.

Die zweite Form der staatlichen Förderung ist der Sonderausgabenabzug. Durch ihn muss für das Einkommen, welches für die riesterfähige Altersvorsorge aufgewendet wird, keine Steuern gezahlt werden. Diese Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht.

Hierbei sind jährliche Höchstgrenzen zu beachten, über die hinaus keine Beiträge mehr berücksichtigt werden können:

2006/20071.575,00 Euro
Ab 20082.100,00 Euro

 

Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob der dadurch entstehende Steuervorteil höher ausfällt, als die Zulagen, die der Versicherungsnehmer erhalten würde. Tritt dieser Fall ein, erhält der Versicherungsnehmer die Differenz noch zusätzlich zu den ihm zustehenden Riester-Rente Zulagen.